Brauchbarkeitsprüfung 2023

Am 17. September 2023 findet eine Brauchbarkeitsprüfung durch die KJV Tuttlingen statt. Geprüft werden die Module 1.1 und Modul 1.2 nach der BrbkPO 2017.

 

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Am 17. September 2023  findet eine Brauchbarkeitsprüfung durch die KJV Tuttlingen  statt.
Geprüft werden die Module 1.1 und Modul 1.2  nach der BrbkPO 2017.


Zugelassen sind Hunde, die in das Zuchtbuch Ihrer Rasse eingetragen sind (vom JGHV anerkannt).
Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang!


Modul 1.1.


Zum Nachweis der Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier.
Die Übernachtfährten mit einer Länge von 400 Meter werden mit Rehwildschweiß  getupft


Modul 1.2.


Zum Nachweis der erweiterten Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss).
Frisches und geeignetes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.


Das Nenngeld beträgt EURO 100,00.


Das Nenngeld ist zusammen mit der Nennung zu entrichten, (Bar)


Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen:


•    Ahnentafel oder Herkunftsnachweis im Original
•    Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung
•    Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen
•    gültiger deutscher Jagdschein.


Anmeldung über das Formblatt aus der Prüfungsordnung, oder beim Prüfungsleiter anfordern.

Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung des Veranstalters und des Revierinhabers. Die Hunde müssen gechipt sein.

 

Nennungen bitte per mail  mit diesem Online-Formular.

 

Online-Nennformular



per E-Mail:  manfred.gruhler(at)t-online.de


Meldeschluss ist 15. August 2023

 

Manfred Gruhler, Im Eigenleh 18, 78554 Aldingen, 0173 8465663.